Fallen Steuern / Kosten an beim verlassen der Türkei ?
NEIN, wenn Sie keine Immobilie in der Türkei besitzen. JA, wenn Sie einen besitzen. Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, unabhängig von der Art oder dem Ort, werden Sie gebeten, eine Gemeindesteuer zu zahlen (üblicherweise als Umweltschutzsteuer - Çevre Temizlik Vergisti bezeichnet). Je nach Lage und Status Ihrer Immobilie variieren die Gebühren zwischen 200 TRY / Jahr und 2500 TRY / Jahr. Diese Gebühr kann per Banküberweisung auf die registrierten Bankkonten des Finanzamtes oder direkt in bar an das nächstgelegene Finanzamt gezahlt werden.